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Allgemeine Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Michael Giese Pumpentechnik (Stand 01.01.2003)

ANGEBOT UND VERTRAGSABSCHLUSS


Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Die Geschäftsbedingungen des Bestellers sind nur wirksam, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich anerkennen. Sie gelten Spätestens mit der Entgegennahme unserer Lieferungen oder Leistungen als angenommen. Unsere Angebote sind freibleibend. Alle Vereinbarungen werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung rechtswirksam. Von uns herausgegebene Prospekte, Zeichnungen, Werbeschriften usw. und darin enthaltene Daten, zum Beispiel über Gewicht, Qualität, Maße, Beschaffenheit und Leistungen sind nur maßgeblich, wenn wir sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnen.

PREISE

Die Preise werden in EURO gestellt zuzüglich jeweils gültiger Mehrwertsteuer, berechnet ab Werk Ofterdingen, ohne Verpackungs- und Versandkosten sowie etwaiger Montagekosten. Unsere Preise verstehen sich aufgrund der gegenwärtigen Wirtschafts- und Währungsverhältnisse. Sollten sich wesentliche Änderungen aus den Kosten für die Grund- und Hilfsstoffe, aus Lohn- oder Frachterhöhung sowie aus anderen Veränderungen kalkulatorisch als notwendig erweisen, so können wir eine Anpassung der Preise vornehmen.

LIEFERZEIT

Lieferfristen und Liefertermine gelten nur annähernd, soweit sie nicht schriftlich und ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Lieferfristen beginnen mit dem Zugang unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Klarstellung aller Ausführungseinzelheiten. Bei Verkäufen ab Werk gelten die Liefertermine mit der Meldung der Versandbereitschaft als eingehalten. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen, uns auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten auftreten, die Lieferung oder Leistung um die Dauer der Behebung der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles des Vertrages ganz oder teilweise zurückzutreten. Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung, Mobilmachung, Krieg, Blockade, Aus- und Einfuhrverbote sowie sonstige Umstände gleich, die nicht von uns beeinflußt werden können und die uns die Lieferung unzumutbar erschweren oder unmöglich machen.

VERSAND UND GEFAHRÜBERGANG

Verpackung, Versandweg und Beförderungsmittel sind mangels besonderer Vereinbarungen unserer Wahl überlassen. Soweit nichts anderes vereinbart, erfolgt eine Verpackung gegen handelsüblichen Aufpreis. Die Gefahr geht spätestens mit Beginn der Versendung oder des Eigentransportes auf den Besteller über oder wenn die Ware als abhol- bzw. versandbereit gemeldet wird.

GEWÄHRLEISTUNG

Beanstandungen offensichtlicher Mängel müssen innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware erhoben werden, andere Mängel innerhalb von 6 Monaten nach Ablieferung. Soweit Mängel nicht form- und fristgerecht genannt werden, können keine Ansprüche hieraus geltend gemacht werden. Zugesicherte Eigenschaften müssen ausdrücklich als solche bezeichnet sein. Bei rechtzeitiger und berechtigter Mängelrüge haben wir die Wahl, entweder Ersatzware zu liefern oder den Kaufpreis zu vergüten, wobei uns die Ware zur Verfügung zu stellen ist. Bei Fehlschlagen der Ersatzlieferung kann der Besteller die Vergütung herabsetzen oder die Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Weitergehende Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen.

HAFTUNG

Wird uns die Erfüllung des Vertrages vor Gefahrübergang infolge unvorhergesehener Hindernisse ganz oder teilweise unmöglich, so kann der Besteller bei gänzlicher Unmöglichkeit vom Vertrage zurücktreten, wobei die beidseitig schon erbrachten Leistungen zu erstatten sind, bei teilweiser Unmöglichkeit angemessene
Minderung verlangen. Der Besteller kann zurücktreten, wenn wir eine uns gestellte angemessene Nachfrist für die Behebung oder Nachbesserung eines von uns zu vertretenden, anerkannten oder nachgewiesenen Mangels im Sinne dieser Geschäftsbedingungen durch unser Verschulden fruchtlos haben verstreichen lassen und ein weiteres Festhalten am Vertrage als für den Besteller unzumutbar zu betrachten ist. Ansprüche auf Schadenersatz wegen verspäteter Erfüllung oder Nichterfüllung kann der Besteller nur geltend machen, wenn der Verzug oder die Unmöglichkeit von uns vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind. Der Höhe nach beschränkt sich der zu ersetzende Schaden auf den bei Vertragsabschluß vorhersehbaren, typischerweise eintretende Schaden, jedoch begrenzt auf den Wert der verspäteten oder unterbliebenen Warenlieferung. Abgesehen von den in diesen Geschäftsbedingungen geregelten Fällen sind alle Ansprüche des Bestellers auf Wandlung, Minderung, Rücktritt oder Schadenersatz, insbesondere auch wegen Mangelfolgeschäden, ausgeschlossen.

ZAHLUNG, AUFRECHNUNG, ZURÜCKBEHALTUNG, VERZUG

Die Rechnung, die Lohnarbeiten betreffen sind sofort rein netto nach Rechnungsdatum zahlbar. Ansonsten sind Rechnungen innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsdatum fällig. Wechsel und Scheck gelten nur bei entsprechender Vereinbarung als Zahlungsmittel. Diskontspesen und Wechselsteuer gehen zu Lasten des Bestellers. Eine Aufrechnung des Bestellers ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Besteller nicht zu. Ist der Besteller kein Kaufmann, so steht Ihm ein Zurückbehaltungsrecht insoweit zu, als es auf dem selben Vertragsverhältnis beruht. Bei verspäteter Zahlung hat der Besteller ab Fälligkeit Zinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zuzüglich Mehrwertsteuer zu zahlen. Wenn der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt oder wenn uns Umstände bekannt werden, die seine Kreditwürdigkeit in Frage stellen, so werden alle unsere Forderungen, auch soweit wir dafür Wechsel entgegengenommen haben, sofort fällig. Wir können in diesen Fällen weitere Leistungen von vorheriger Zahlung des entsprechenden Kaufpreises einschließlich Zahlungsrückständen oder Stellung ausreichender Sicherheiten abhängig machen. Kommt der Besteller seiner Abnahme oder der Stellung einer angemessenen Nachfrist nicht nach, sind wir berechtigt, Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen oder den Rücktritt vom Vertrage zu erklären.

EIGENTUMSVORBEHALT

Wir behalten uns das Eigentum an allen gelieferten Waren bis zur Bezahlung aller gegen den Besteller gerichteten Forderung vor. Rücknahme der Ware ist kein Rücktritt vom Vertrag. Gerät der Besteller mit einer Zahlung in Verzug, sind wir ohne Rücktritt vom Vertrag zur Rücknahme der Waren berechtigt. Der Besteller darf die Waren im regulären Geschäftsverkehr weiterveräußern, tritt hiermit die ihm daraus gegen seine Abnehmer zustehenden Forderungen sicherungshalber an uns ab. Der Besteller ist verpflichtet, uns Zugriffe Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren und auf die abgetretenen Forderungen unverzüglich anzuzeigen.

ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND

Erfüllungsort für beide Teile ist Tübingen. Soweit es mit bestehenden Gesetzen in Einklang gebracht werden kann, wird als ausschließlicher Gerichtstand Tübingen und zwar auch für Klagen aus gesetzlichen Schuldverhältnissen sowie für Klage im Urkunde, Scheck oder Wechselprozeß vereinbart. Wir sind berechtigt eine unwirksame Klausel oder eine Klausel, deren Wirksamkeit zweifelhaft ist, durch eine, gemessen an der früheren Klausel, für den Besteller günstigeren Klausel zu ersetzen. Die Änderung wird wirksam nach Zugang unserer schriftlichen Mitteilung beim Besteller.


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